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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Details

 Eingliederungshilfe nach §35a

 

Betroffene  Kinder oder Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, wenn

 

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht,

2. und daher deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Wenn aufgrund der Abweichung der seelischen Gesundheit eine Beeinträchtigung der Teilhabe droht/vorliegt (Kausalität), besteht eine seelische Behinderung und somit ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII.

 

Zur Abweichung der seelischen Gesundheit ist die Stellungnahme einer Ärztin / eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer/ eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin(en) einzuholen.

 

Danach erfolgt eine sozialpädagogische Diagnostik/Prüfung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt und möglichen vorrangigen Leistungen anderer Träger.

Dazu werden Stellungnahmen weiterer Beteiligter, zum Beispiel von Schulen, eingeholt.

 

Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall:

  • in ambulanter Form,

  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,

  • durch geeignete Pflegepersonen und

  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner:innen, die für die verschiedenen Kommunen zuständig sind:

 

Nordhorn:

Timo Maschmeier, 05921 961561, timo.maschmeier@grafschaft.de

Sandra Schnieders, 05921 961580, sandra.schnieders@grafschaft.de

Nadine Wesselink, 05921 961593, nadine.wesselink@grafschaft.de

Andrea Merzmann, 05921 961559, andrea.merzmann@grafschaft.de

 

Bad Bentheim/Gildehaus:

Sandra Schnieders, 05921 961580, sandra.schnieders@grafschaft.de

 

Lohne und Samtgemeinde Schüttorf:

Heidrun Schulte-Westenberg, 05921 961560, heidrun.schulte-westenberg@grafschaft.de

 

Wietmarschen:

Nadine Wesselink, 05921 961593, nadine.wesselink@grafschaft.de

 

Samtgemeinde Neuenhaus und Uelsen:

Timo Maschmeier, 05921 961561, timo.maschmeier@grafschaft.de

 

Samtgemeinde Emlichheim:

Gaby Jakobs, 05921 961562, gaby.jakobs@grafschaft.de

 

Abteilungsleitung:

Harald Vrye, 05921 961372, harald.vrye@grafschaft.de

 

Begriffe im Kontext

Eingliederungshilfe §35a, Schulbegleitung, Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS, Essstörung