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Bei der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder hinsichtlich der Anforderungen in der Schule begutachtet. Hierzu werden die Kinder mit ihren Eltern aus dem gesamten Landkreis in die zuständige Schule oder in das Gesundheitsamt eingeladen. Neben der körperlichen Untersuchung, die auch einen Seh- und Hörtest beinhaltet, wird die Entwicklung in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprache, Wahrnehmung und Kognition beurteilt sowie das Verhalten beobachtet. Der Impfausweis wird auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls Empfehlungen über noch ausstehende Schutzimpfungen gegeben. Die Untersuchung des Kindes soll helfen, Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu empfehlen. Bei nicht altersentsprechend entwickelten Kindern wird gemeinsam mit Eltern, Erziehern und Lehrern über die geeignete Schulform diskutiert. In besonderen Fällen kann auch eine Zurückstellung vom Schulbesuch bei einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung vorgeschlagen werden.
Die Einschulungsuntersuchung ermöglicht einen Überblick über den Gesundheitszustand des ganzen Einschulungsjahrganges. Die Ergebnisse fließen in die Gesundheitsberichterstattung ein.
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