Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Welche Höhe der Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, hängt in der Regel davon ab, welches Maß ortsüblich ist (z. B. Fabriklärm in Industriestandorten). Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) oder der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) nicht überschritten werden.