Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Immissionsschutz - kontrollieren

Details

 

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Welche Höhe der Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, hängt in der Regel davon ab, welches Maß ortsüblich ist (z. B. Fabriklärm in Industriestandorten). Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) oder der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) nicht überschritten werden.

 

Begriffe im Kontext

Emissionen, Emissionsschutz, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Grenzwerte, kontrollieren