Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
15 Jahre für die Klasse AM
16 Jahre für die Klassen A1, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE
24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
24 Jahre für die Klassen D und DE
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.