Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt
15 Jahre für die Klasse AM
16 Jahre für die Klassen A1, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE
24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
24 Jahre für die Klassen D und DE
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Zur Vorbereitung wird ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert.
Schriftlicher begründeter Antrag
Führungszeugnis
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der Fahrerlaubnisbehörde Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Sofern der Antrag genehmigt werden kann, wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.