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Führerschein - Erteilung Fahrgastbeförderungsschein

Details

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§42,43,44 des Personenbeförderungsgesetzes) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) oder einen Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50 des Personenbeförderungsgesetzes) führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Begriffe im Kontext

Taxischein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Taxischein, rderungsschein