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Frauenhäuser

Details

Frauen, die Schutz in einem Frauenhaus suchen und kein eigenes Einkommen haben und keinen Unterhalt von ihrem Mann erhalten, haben für sich und ihre Kinder Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII).

Weiterführende Informationen:
Das Frauen- und Kinderschutzhaus ist eine Institution des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V.

Hier findet jede körperlich oder seelisch misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Frau mit ihren Kindern Unterkunft, Schutz und Hilfe.

Das Frauen- und Kinderschutzhaus ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stehen unter Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Nordhorn besteht seit 1986 und wurde 1988 offiziell anerkannt.

Frauen haben im Frauenhaus die Möglichkeit, über ihre Situation in Ruhe nachzudenken und weitere Schritte zu überlegen. Sie sind vor weiteren Misshandlungen ihrer (Ehe-)Männer geschützt und ihnen wird bei der Überwindung ihrer Misshandlungserfahrungen wie bei der Entwicklung eines eigenständigen Lebens geholfen.

Die Mitarbeiterinnen bieten Beratung und Unterstützung an, z. B. bei Problemen im Umgang mit Behörden, bei der Regelung des Lebensunterhaltes und bei Schwierigkeiten mit den Kindern.

Frauen können bei vorliegender Bedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XII erhalten.