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Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von bestimmten Frisch-Erzeugnissen. Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wobei wirtschaftliche und logistische Gründe eine Dringlichkeit nicht begründen.
Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.