Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre (es gilt der Tag der Erstzulassung) und soll als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür müssen Sie eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für ihr Ihr Fahrzeug erstellen lassen.
Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein "H".
Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.
wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
amtliche Kennzeichen
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.05 stillgelegt wurde
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
Versicherungsbestätigung (evB-Nr)
gültigen Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen:
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Versicherungsbestätigung
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer