Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. (Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.)
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der belegart "0")
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (von einem Konto der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters) alternativ eine Bescheinigung, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge