Bei der Ausstellung eines Ersatzbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind folgende Punkte zu beachten:
Der Halter des Fahrzeuges muss den Verlust des Kfz.-Briefes bzw. des Teil I persönlich anzeigen. Durch den Verlust der Urkunde ist er verpflichtet eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Anschließend wird der verlorene Fahrzeugbrief bzw. Teil II aufgeboten.
Das Ersatzdokument wird erst nach Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt (Dauer ca. 2-3 Wochen, Veröffentlichung im Verkehrsblatt) ausgestellt und anschließend ausgehändigt.
Falls Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren ist, muss der letzte Halter den Antrag auf Ersatz stellen und die eidesstattliche Versicherung abgeben (Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Ihnen das Dokument beim Kauf übergeben wurde).
Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Wurde die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde.
gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass ; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.