Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Weitere Einzelheiten sowie das Antragsformular gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ein Online-Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.
Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen.
Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Blindenhilfe nach dem SGB XII oder aus dem Landesblindenfonds gewährt werden.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.