Sämtliche Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe des Landkreises Grafschaft Bentheim werden betriebsmedizinisch vom Gesundheitsamt versorgt. Die Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes umfassen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Sitzungen des Arbeitsschutz-Ausschusses und Beratungen der beteiligten Dienststellen und der Sicherheitsbeauftragten. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung und dem Sicherheitsingenieur sollen so berufliche Belastungen und Gefährdungen von den Mitarbeitern abgewendet werden. Alle notwendigen G-Untersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen) und Berufsschutzimpfungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Mitarbeiter anderer Betriebe und Einzelpersonen können nur in Ausnahmefällen oder bei spezieller gutachterlicher Fragestellung betriebsärztlich im Gesundheitsamt untersucht werden.