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Infektionsschutz - Überwachung

Details

Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an. Hierzu ist es erforderlich, dass behandelnde Ärzte und die beauftragten Untersuchungsinstitute, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten meldepflichtigen Erkrankungen an das, für den aktuellen Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt melden. Das entsprechende Meldeformular für Ärzte kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zu den Ermittlungen gehören Maßnahmen wie Umgebungsuntersuchungen, Tätigkeitsverbote, Besuchsverbote in Gemeinschaftseinrichtungen und auch Impfungen , die der Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten dienen können. Die ermittelten Daten werden wöchentlich anonymisiert an das Niedersächsiche Landesgesundheitsamt und von dort an das Robert-Koch-Institut in Berlin weitergeleitet, wo die Meldungen aller Gesundheitsämter zusammengeführt werden, um einen aktuellen und flächendeckenden Überblick des Infektionsgeschehens in der Bundesrepublik zu erhalten.

 

Tuberkulosebekämpfung

 

Die Tuberkulose ist eine chronische ebenfalls meldepflichtige Infektionskrankheit mit zyklischem Verlauf. Sie wird ausschließlich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen vom ?offen? Tuberkulosekranken zum Gesunden übertragen. Gegenstände, Lebensmittel, Trinkwasser usw. spielen bei der Übertragung praktisch keine Rolle. Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind die Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundesweit deutlich zurückgegangen. Die Tuberkulose ist aber keineswegs ausgestorben, in vielen Ländern steigen die Erkrankungszahlen sogar wieder an. Auch geben aggressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilweise resistentere Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen. Daher verlangt das Infektionsschutzgesetz, dass die Gesundheitsämter Tuberkuloseuntersuchungen und Beratungen anbieten.