Zuständigkeitsbereiche:
Frau Charlotte Alting für Samtgemeinde Neuenhaus und Gemeinde Wietmarschen
Frau Anette Lake für Samtgemeinde Emlichheim und Samtgemeinde Uelsen
Frau Katrin Groth und Herr Hans-Georg Laug für Samtgemeinde Schüttorf und Stadt Bad Bentheim
Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. verfahrensfrei gem. § 60 NBauO oder genehmigungsfrei gem. § 62 NBauO sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Antragsformulare können Sie über den unten stehenden Link (siehe unter Unterlagen) als pdf-Datei hochladen.
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Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Auszufüllende Antagsformulare finden Sie über die folgenden Links:
Baubeschreibung (finden Sie bei Downloads)