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Geschützte Landschaftsbestandteile

Details

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

(siehe dazu auch § 29 Bundesnaturschutzgestz und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgestz)

Im Landkreis Grafschaft Bentheim stehen folgende Bereiche unter Schutz:

  • GLB Baumschutzsatzung der Stadt Nordhorn
  • GLB Vechtewiesen am Brückenbrink (ca. 9 ha): Teil der Vechteaue mit mesophilem und Feuchtgrünland, Feuchtgebüsch, 2 Teiche.
  • GLB Hohlweg in Samern (ca. 0,17 ha): Hohlweg mit einer Länge von 140 m, Gehölzauf-wuchs.
  • GLB Baumschutzsatzung Emlichheim: Baumbestand Westerhook / Grasriete