Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Für Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine Anzeigepflicht. In diesem Fall hat der Betreiber die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten des Betreibers ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.