Der Amtsärztliche Dienst führt als unabhängige ärztliche Gutachterstelle Untersuchungen für unterschiedliche Auftraggeber durch. Auftraggeber sind je nach Fragestellung Gerichte, Sozialämter und Personalabteilungen öffentlicher Dienststellen. Häufige Gutachtenfragen sind Notwendigkeit von Betreuungen, Feststellung von Erwerbsfähigkeit, Dienstfähigkeitsuntersuchungen für Beamte, Leistungsfähigkeit in Unterhaltsprozessen, Schuldfähigkeit in Strafsachen, Unbedenklichkeitsbescheingungen bei Einreise- und Aufenthaltsangelegenheiten. Die Qualifikation der Amtsärzte ergibt sich aus der Weiterbildung als Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen, der unabhängigen Position als beamtete Ärzte und der langjährigen Begutachtungspraxis. Für orientierende technische Untersuchungen stehen ein Präsenzlabor und die Möglichkeit zur Durchführung von EKG und Spirometrie zur Verfügung.