Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit sind Vorsorgeuntersuchungen zur Minderung des persönlichen Risikos beim Gerätetauchen. Im Gesundheitsamt werden diese Untersuchungen für Sporttaucher und Berufstaucher angeboten. Am Ende der Untersuchung wird die Tauglichkeit oder Nichttauglichkeit im Hinblick auf das vorgesehene Einsatzprofil festgestellt und zur Vorlage bei der Tauchschule oder dem Arbeitgeber bescheinigt. Darüber hinaus wird der Taucher zu persönlichen Risiken und möglichen Einschränkungen beraten. Tauchtauglichkeitsuntersuchungen sind keine ärztlichen Behandlungsleistungen im Sinne der Krankenversicherung, sie sind daher kostenpflichtig.