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Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Details

Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.

  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:

Zum Serviceportal (externer Link)

Begriffe im Kontext

Hunde,Katzen,Pferde,Schafe,Kühe,Rinder,Schweine,Hühner,Legehennen,Hähnchen,Vögel,Gänse,Enten,Kanninchen,§11Erlaubnis