Im Sachgebiet "Wirtschaftliche Jugendhilfe" erfolgt die finanzielle Abwicklung aller Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII). Hierzu gehören insbesondere:
Die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen nach dem KJHG für Minderjährige im Rahmen von Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe usw.) und der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte in stationären Einrichtungen bzw. in ambulanter Form.
Gewährung von Hilfen nach dem KJHG für junge Volljährige in Vollzeitpflege, in Heimen, in sonstigen betreuten Wohnformen und in teilstationären Einrichtungen sowie in Form von ambulanter Betreuung.
Heranziehung der Kinder, Jugendlichen, Volljährigen und deren Eltern zu den Kosten der jeweiligen Maßnahme.