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Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis

Details

Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Voraussetzungen:


  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.