Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Voraussetzungen:
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Weitere Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall vorzulegen haben, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.