Bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer vorübergehenden Behinderung (Verletzung) zur Schule befördert werden müssen, wird eine (Taxi)Beförderung eingerichtet bzw. werden die hierfür anfallenden Fahrtkosten erstattet.
Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr, unabhängig davon, wie weit die besuchte Schule von der Wohnung entfernt ist.
Mitzubringen bzw. einzureichen ist ein ärztliches Attest über die vorübergehende Behinderung, aus dem auch hervorgeht, wie lange die Beförderung erforderlich ist.