Bei Verlust des Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch die Zulassungsstelle ein "neuer", somit ein Ersatzschein ausgestellt.
Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief
Verlustmeldung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
Hinweis:
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren ist, muss der letzte Halter diesen Antrag ausfüllen und unterschreiben. (Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen haben).