Sie haben einen Fahrzeug in einem anderen Land erworben und möchten das Fahrzeug hier in Deutschland anmelden.
Bei der COC-Bescheinigung ist es wichtig, dass die Schadstoffklasse (Schlüssel-Nr.) eintragen ist. Sollte diese nicht vorhanden sein, muss das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt werden, damit dieser die Schadstoffklasse bestimmen kann.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung
Rechnung oder Kaufvertrag im Original
Versicherungsbestätigung (evB-Nr) des Haftpflichtversicherers
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden).
ggf. Umsatzsteuererklärung (Finanamt)
zusätzlich bei Beantragung
durch Vertreter:
Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters
für Firmen:
Auszug aus dem Handelsregister und Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/in, Prokurist/in) sowie Vollmacht mit Firmenstempel und ggf. Gewerbeanmeldung
für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:
zusätzlich Gewerbeanmeldung
für Vereine:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person sowie dessen Vollmacht
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
Gesellschaftervertrag und Unterschriften sowie Ausweispapiere aller Gesellschafter (Vertretervollmacht)
für Minderjährige:
schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten