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Seen, Teiche, Flüsse, Bäche und die meisten Gräben gelten nach dem Niedersächsischen Wasserrecht als Gewässer.
Das Wasserrecht beinhaltet Regelungen zum Wasserabfluss, zum Schutz der Gewässer (hinsichtlich der chemisch-physikalischen Qualität) und zu ihren ökologischen Funktionen.
Eines der Hauptziele der unteren Wasserbehörde ist es, die Gewässer vor Beeinträchtigungen jeglicher Art zu schützen und ihre die Güte zu verbessern.