Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug:
ist noch in unserem Landkreis zugelassen
war in unserem Landkreis zugelassen und ist gegenwärtig abgemeldet
ist außerhalb unseres Landkreises zugelassen
war außerhalb unseres Landkreises zugelassen und ist derzeit abgemeldet
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
Versicherungsbestätigung (evB-Nr) des Haftpflichtversicherers
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden).
die auswärtigen Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
zusätzlich bei Beantragung
durch Vertreter:
Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters
für Firmen:
Auszug aus dem Handelsregister und Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/in, Prokurist/in) sowie Vollmacht mit Firmenstempel und ggf. Gewerbeanmeldung
für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:
Gewerbeanmeldung
für Vereine:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person sowie dessen Vollmacht
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
Gesellschaftervertrag und Unterschriften sowie Ausweispapiere aller Gesellschafter (Vertretervollmacht)
für Minderjährige:
schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten