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Arten- und Biotopschutz

Details

Der Artenschutz dient dem Schutz und der Pflege wildlebender Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Dabei bezieht sich der Artenschutz sowohl auf bei uns heimische Arten als auch auf exotische Arten aus dem Ausland.

Zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt werden im Bundesnaturschutzgesetz (§ 42) noch weitere Regelungen getroffen. So ist es z.B. verboten, einzelne Individuen der besonders und streng geschützten Arten zu verletzen oder zu töten oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Diese Verbote gelten für Jedermann.

Ob eine Art besonders oder sogar streng geschützt ist, kann man auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz http://www.wisia.de/ prüfen. Besonders geschützt sind neben seltenen Arten z.B. auch Allerweltsarten wie z.B.die Amsel oder bei Gärtnern eher unbeliebte Arten wie der Maulwurf.

Einen weiterer Schwerpunkt des Artenschutzes stellt die Regelung des Besitzes und der Vermarktung von Tier- und Pflanzenarten dar. Hier gilt zum Einen die EG-Verordnung 338/97 "über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels", welche das internationale Washingtoner Artenschutzabkommen auf europäischer Ebene umsetzt. Da durch die Entnahme und Vermarktung aber nicht nur exotische Arten gefährdet sind, sondern auch viele europäische bzw. in Deutschland heimische Arten (z. B. Orchideen), werden durch die europäische Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie sowie das Bundesnaturschutzgesetz weitere Regelungen getroffen. Für welche Arten besondere Regelungen zu Besitz und Handel gelten, ergibt sich z.B. aus den Anhängen A und B der EG-Verordnung 338/97, der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sowie der Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung.

Jeder kann mit relativ einfachen Mitteln einen Beitrag zum Artenschutz leisten, indem er beispielsweise im eigenen Garten statt des vielfach verwendeten Kirschlorbeers oder einer Lebensbaumhecke heimische Gehölze pflanzt und damit Lebensraum für die bei uns heimischen Arten schafft. Oder indem er die Rodung oder den Rückschnitt von Gehölzen außerhalb der Brutzeit vom 01.04 - 15.07 vornimmt.

Arten- und Biotopschutz auf kreiseigenen Flächen

Mit dem Ziel des Arten- und Biotopschutzes werden vom Landkreis innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten Flächen erworben und nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten gepflegt und entwickelt.
Der Landkreis besitzt ca. 260 ha landwirtschaftlich genutzter und ungenutzter Flächen.
Schwerpunktbereiche zum Flächenerwerb sind u.a. Naturschutzgebiete wie z.B. das Hochmoor Ringe mit dem Ziel der Moorentwicklung oder das Gildehauser Venn zur Stabilisierung der Wiesenvogelbestände. Das Vechtetal und die Aue der Eileringsbecke bilden weitere Schwerpunktbereiche zur Umsetzung des Niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms. Aber auch die Anlage von Feuchtbiotopen für Amphibien oder die Entwicklung naturnaher Waldbestände sind Zielsetzungen für Artenschutzmaßnahmen auf landkreiseigene Flächen.

Die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele lassen sich z.B. durch vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Flächen oder eine Nutzungsaufgabe erreichen.