Im Reisegewerbe sind folgende Tätigkeiten verboten:
Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Diese müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.8 an.