Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wohnraumversorgungskonzept

Details

Auch im Landkreis Grafschaft Bentheim sind in den vergangenen Jahren die Immobilienpreise und Mieten stark angestiegen, so dass es in Teilen der Region insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen bereits heute schwierig ist, sich mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Daher hat der Landkreis Grafschaft Bentheim im Jahr 2016/2017 ein Wohnraumversorgungskonzept für sein Landkreisgebiet erstellen lassen und dieses aufgrund der anhaltenden Problematik im Jahr 2022 aktualisieren lassen. Mit dem Wohnraumversorgungskonzept wurde ein erster wichtiger Schritt getan wurde, auf die sich verschärfende Situation am Wohnungsmarkt zu reagieren.

Zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt hat das Land Niedersachsen seine Förderaktivitäten verstärkt und fördert den sozialen Mietwohnungsbau durch die Gewährung zinsloser Darlehen für die Dauer der ersten 35 Jahre. Investoren können die Förderung bei der NBank beantragen und müssen dabei mehrere Fördervoraussetzungen erfüllen.

Einer der Fördervoraussetzungen ist die Vorlage eines Wohnraumversorgungskonzeptes, welches Aussagen zur Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose für den örtlichen Wohnungsmarkt – darunter zur sozialen Wohnraumversorgung und zum Neubaubedarf – trifft und Zielsetzungen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die örtliche Wohnraumversorgung enthält. Die Untersuchung erfolgte für das gesamte Landkreisgebiet, differenziert nach Kommunen. Mit dem Wohnraumversorgungskonzept werden die Kommunen bzw. die dort tätigen Bauunternehmen, welche Vorhaben im Bereich des preisgünstigen Bauens (Sozialer Wohnungsbau) entwickeln möchten, in die Lage versetzt, unmittelbar Förderanträge bei der NBank stellen zu können.

Das Konzept bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Mietwoh-nungsmarktes im Landkreis für die nächsten Jahre, insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen (sozialer Wohnungsbau).

Das Wohnraumversorgungskonzept erhalten Sie bei Bernd Oncken.

Begriffe im Kontext

Wohnraumversorgungskonzept, Wohnraum, Versorgungskonzept