Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Kinder, die vom frühkindlichen Autismus (geistige Behinderung) betroffen sind, aber auch Erwachsene können einen Antrag für eine Autismus-Therapie stellen.
Bei Kindern mit Asperger Syndrom (seelische Behinderung) ist das Jugendamt (Abt. Bezirksübergreifende Dienste) zuständig.
Vorzulegende Unterlagen:
Für Kinder:
Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie
ärztliche Unterlagen, soweit vorhanden
Für Erwachsene :
Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie
ggf. Betreuerausweis
Schwerbehindertenausweis
Nachweise über Einkommen und Vermögen
Versicherungsnachweise (Haftpflicht etc.)
ärztliche Unterlagen, soweit vorhanden