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Führerschein - Pflichtumtausch

Details

Bis 2033 soll jeder Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in einen befristeten Kartenführerschein getauscht werden. 

Für Inhaber eines grauen oder rosa Führerscheins: (Staffelung nach Geburtsjahr)

  • Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022

  • Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023

  • Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024

  • Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

  • Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Für Inhaber eines Kartenführerscheins: (Staffelung nach Ausstellungsdatum, Feld 4a auf der Vorderseite der Karte)

  • ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026

  • ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027

  • ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028

  • ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029

  • ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030

  • ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031

  • ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032

  • ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Es sind weder eine neue Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig.

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen. Hierfür kann ein Termin bequem von zu Hause aus gebucht werden.

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