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IED-Inspektionen Tierhaltungsanlagen

Details

Am 7. Januar 2013 ist die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Sie wurde mit Datum vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu den betroffenen Industriebranchen gehören auch Intensivtierhaltungen, die eine bestimmte Anlagengröße überschreiten.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 23. Oktober 2013 festgelegt, welche Betriebe vor Ort zu überprüfen sind und wie diese Ortsbesichtigungen zu erfolgen haben. Das Ergebnis der Ortsbesichtigung ist in einem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin im Internet zu veröffentlichen.

Im Nachfolgenden sind die IED-Inspektionsergebnisse, die Genehmigungsbescheide und die nachträglichen Anordnungen nach § 17 BImSchG, die ab dem 02.05.2013 ausgestellt worden sind, einsehbar.

Begriffe im Kontext

IED Tierhaltung