Zur Beantragung der Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis sprechen Sie bitte persönlich in der Führerscheinstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim vor. Vorab bitten wir Sie, einen Termin hier zu vereinbaren.
Die Antragsgebühr beträgt max. 150 €
Der Neuerteilungsantrag kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Eine Fahrerlaubnis kann nach dem Entzug frühestens nach Ablauf der Sperrfrist und nur auf Antrag zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wieder erteilt werden. Während des gerichtlichen Strafverfahrens bzw. des Entziehungsverfahrens durch die zuständige Stelle wird nicht entschieden, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Fahrerlaubnissperrfrist wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Die zuständige Stelle überprüft bei der Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen und ob vor Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eine med.-psych. Untersuchung notwendig ist (§§ 11ff FeV).
Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für den Wohnsitz zuständigen Stelle gestellt werden.
Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Stelle darf der Inhaber wieder mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.