Hier finden Sie die Verordnung des Landes Niedersachsen sowie die Allgemeinverfügungen des Landkreises Grafschaft Bentheim zum Umgang mit dem Coronavirus. Die getroffenen Regelungen dienen dem Ziel der Kontaktreduzierung in der breiten Bevölkerung.
Verordnungen oder Allgemeinverfügungen richten sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschriften sind von den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten.
Beispiel: „In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.“
Ein Erlass oder eine Rundverfügung eines Ministeriums richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die nachgeordneten Behörden. Diese Maßgabe ist umzusetzen durch die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.
Beispiel: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.“
Die aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus finden Sie auf der Webseite des Landes.