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Informationen zum Corona-Virus

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Hilfen für Unternehmen

Je länger die Epidemie anhält, desto größer können die Auswirkungen für unsere Unternehmen und Betriebe sein. Wir informieren Sie über wichtige Themen und Fragen rund um das Corona-Virus. 

Entschädigung nach IfsG bei Quarantäne

Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmende und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne hatten.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es besteht eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

Zum Online-Antrag im Infektionsschutz-Portal (externer Link)

Finanzielle Hilfen

Informationen zur finanziellen Unterstützung, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie Sonderprogramme des Landes Niedersachsen finden Sie

Tourismusbetriebe

Informationen, speziell für Tourismusbetriebe, finden Sie auf der Webseite der Grafschaft Bentheim Tourismus.

Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer finden Sie im Portal des Landes Niedersachsen.

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