Je länger die Epidemie anhält, desto größer können die Auswirkungen für unsere Unternehmen und Betriebe sein. Wir informieren Sie über wichtige Themen und Fragen rund um das Corona-Virus.
Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmende und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne hatten.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Zum Online-Antrag im Infektionsschutz-Portal (externer Link)
Informationen zur finanziellen Unterstützung, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie Sonderprogramme des Landes Niedersachsen finden Sie auf dieser Webseite im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Informationen, speziell für Tourismusbetriebe, finden Sie auf der Webseite der Grafschaft Bentheim Tourismus.