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Informationen zum Corona-Virus

Impfungen

Impfungen in der Grafschaft Bentheim

Die Impfangebote durch die Mobilen Impfteams sind am 23. Dezember 2022 ausgelaufen. Impfungen sind weiterhin bei den niedergelassene Ärztinnen und Ärzten möglich. 

Ein "i" als Symbol für eine Information

Aufklärung zur Impfung

Ein Aufklärungsmerkblatt kann vor der Impfung auf der Webseite des Robert Koch Instituts heruntergeladen werden. Es steht dort in vielen verschiedenen Sprachen, auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Bringen Sie das Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Impfung mit. 

Fragen zur Impfung

Wer impft mich, wenn ich keinen Hausarzt habe oder mein Hausarzt keine Impfungen vornimmt?

Die Schutzimpfungen erfolgen durch niedergelassene Ärzte und sind nicht auf Hausärzte beschränkt. Menschen, die keinen Hausarzt haben, finden Impfärzte unter anderem über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter Arztauskunft Niedersachsen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Impfbescheinigung benötige?

Das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen übernimmt übergangsweise das Sozialministerium. Hierfür werden Verwaltungskosten i. S. d. AllGO in Höhe von ca. 50 Euro erhoben.

Ihre Anforderungen können Bürger:innen an das Funktionspostfachkrims.zentrale@ms.niedersachsen.de
richten, sofern eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthalts. Folgende Angaben sind dazu notwendig:

  • vollständiger Name,
  • Geburtsdatum,
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse,
  • falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll,
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt,
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?).

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