Die Impfangebote durch die Mobilen Impfteams sind am 23. Dezember 2022 ausgelaufen. Impfungen sind weiterhin bei den niedergelassene Ärztinnen und Ärzten möglich.
Ein Aufklärungsmerkblatt kann vor der Impfung auf der Webseite des Robert Koch Instituts heruntergeladen werden. Es steht dort in vielen verschiedenen Sprachen, auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Bringen Sie das Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Impfung mit.
Die Schutzimpfungen erfolgen durch niedergelassene Ärzte und sind nicht auf Hausärzte beschränkt. Menschen, die keinen Hausarzt haben, finden Impfärzte unter anderem über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter Arztauskunft Niedersachsen.
Das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen übernimmt übergangsweise das Sozialministerium. Hierfür werden Verwaltungskosten i. S. d. AllGO in Höhe von ca. 50 Euro erhoben.
Ihre Anforderungen können Bürger:innen an das Funktionspostfachkrims.zentrale@ms.niedersachsen.de
richten, sofern eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthalts. Folgende Angaben sind dazu notwendig: