Informationen zur eRechnung
Empfang von digitalen Rechnungen
Der Landkreis Grafschaft Bentheim nimmt u.a. folgende eRechnungs-Formate an:
- XRechnung
- ZUGFeRD (in gesetzlichen erlaubten Versionen)
Ein einfaches PDF-Dokument entspricht nicht den Anforderungen an eine elektronische Rechnung, da eRechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen.
PDF-Rechnungen werden angenommen. Sollte das Versenden von eRechnungen und PDF-Rechnungen nicht möglich sein, werden auch Papierrechnungen verarbeitet. eRechnungen werden bevorzugt.
Vorgehensweise für eRechnungen (XRechnung, ZUGFeRD u.ä.)
Werden Ihre eRechnungen konform der aktuellen Standards durch ihr ERP-System erstellt, schicken Sie Ihre Rechnungen bitte an rchnngngrfschftd (bitte führen Sie vor dem ersten Versand eine Konformitätsprüfung z. B. über www.portinvoice.com durch, invalide eRechnungen können nicht verarbeitet werden).
Die Leitweg-ID für den Landkreis Grafschaft Bentheim lautet 03456-0-14 und ist immer mitzuliefern.
Vorgehensweise für sonstige elektronische Rechnungen/PDF-Rechnungen
PDF-Rechnungen sind zu senden an rchnngngrfschftd.
Für den digitalen Rechnungsversand von eRechnungen und PDF-Rechnungen gelten dabei folgende Bedingungen:
- Je E-Mail nur eine Rechnung mit nur einem Dokument (Rechnung mit Anhang ist in einem Dokument zusammenzuführen) versenden.
- In dem Adressfeld der Rechnung ist klar zu hinterlegen, wer der Rechnungsempfänger ist. Dabei ist die folgende Anschrift zu beachten:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilung XY / Mitarbeiter Max Mustermann
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
- Eine PDF-Rechnung verfügt über eine Texterkennung (OCR) und ist somit maschinell lesbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.