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Der Landkreis Grafschaft Bentheim nimmt u.a. folgende eRechnungs-Formate an:
Ein einfaches PDF-Dokument entspricht nicht den Anforderungen an eine elektronische Rechnung, da eRechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen.
PDF-Rechnungen werden angenommen. Sollte das Versenden von eRechnungen und PDF-Rechnungen nicht möglich sein, werden auch Papierrechnungen verarbeitet. eRechnungen werden bevorzugt.
Werden Ihre eRechnungen konform der aktuellen Standards durch ihr ERP-System erstellt, schicken Sie Ihre Rechnungen bitte an rchnngngrfschftd (bitte führen Sie vor dem ersten Versand eine Konformitätsprüfung z. B. über www.portinvoice.com durch, invalide eRechnungen können nicht verarbeitet werden).
Die Leitweg-ID für den Landkreis Grafschaft Bentheim lautet 03456-0-14 und ist immer mitzuliefern.
PDF-Rechnungen sind zu senden an rchnngngrfschftd.
Für den digitalen Rechnungsversand von eRechnungen und PDF-Rechnungen gelten dabei folgende Bedingungen:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilung XY / Mitarbeiter Max Mustermann
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.