Für Alleinerziehende und Familien besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren (20 Std.pro Woche). Kinder unter 3 Jahren haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tagespflege oder in der Krippe (90 Std. pro Monat)
Neben Kindertagesstätten bestehen ergänzende Betreuungsmöglichkeiten über Tagepflegepersonen des Landkreises.
Schulen bieten Ganztagsbetreuung für Schüler an. Ab 2026 soll auch hier ein gesetzlicher Rechtsanspruch wirksam werden.
Ferienbetreuung wird regelmäßig bei der Stadt Nordhorn, und in den Gemeinden des Landkreises angeboten.
Bedarfsgerechte Beratung erhält man über die in den Gemeinden und der Stadt Nordhorn angesiedelten Familien Service Büros.
Auf den Websites der Samtgemeinden und der Stadt Nordhorn erhalten Sie konkrete Informationen über ansässige Kindergärten und Krippen. Die Anmeldezeiten für das folgende Kindergartenjahr werden Anfang des Jahres auf diesen Seiten veröffentlicht. Bei der Stadt Nordhorn kann man sein Kind über das Portal LITTLE BIRD für einen Kitaplatz anmelden. Informationen und Anmeldeformulare sind per Download abrufbar.