Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Es ist für Alleinerziehende in vielen Fällen eine „Herkules-Aufgabe“ den Alltag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Leben oft mit einem geringeren Einkommen zu bewältigen. Ob erwerbstätig oder arbeitslos, zur Sicherung der eigenen Existenz sind häufig einige Amtswege notwendig. Durch fehlende Informationen werden häufig gesetzliche Leistungen nicht in Anspruch genommen.
Im Folgenden wird eine Übersicht über die wichtigsten bestehenden gesetzlichen Leistungen gegeben. Alleinerziehende haben damit die Möglichkeit, ihre soziale Sicherung und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Erziehungsarbeit finanziell zu verbessern.
Agentur für Arbeit Nordhorn
Stadtring 9-15
48527 Nordhorn
Telefon 0800 4555500
Weitergehende Informationen, Vordrucke und Hilfestellungen erhalten Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de
Landkreis Grafschaft Bentheim
Grafschafter Jobcenter
Stadtring 9-15
48527 Nordhorn
Kontakt in den Gemeinden:
(Links zu den Webseiten)
Finanzielle Förderung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Anspruch auf
Finanzielle Förderung für:
Formulare sind auch beim Grafschafter Jobcenter und in den Gemeinde- und Bürgerbüros erhältlich.
Das Wohngeld wird als „Mietzuschuss“ für Mieter*innen von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (selbst genutzter Wohnraum)
Weitergehende Informationen und Vordrucke erhalten Sie bei den Gemeinde- und Städteverwaltungen des Landkreises Grafschaft Bentheim.
Anspruch für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor und die ersten acht Wochen nach der Geburt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Für das Jahr 2022 (pandemiebedingt):
65 Tage pro Kind (max. 130 Tage im Jahr)
Eine Antragsstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Weitergehende Informationen, Vordrucke und Hilfestellungen erhalten Sie online auf der Webseite www.bafög.de