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Alleinerziehendennetzwerk

Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende

Finanzielle Beratung, Hilfen und Infomaterial für Alleinerziehende

Es ist für Alleinerziehende in vielen Fällen eine „Herkules-Aufgabe“ den Alltag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Leben oft mit einem geringeren Einkommen zu bewältigen. Ob erwerbstätig oder arbeitslos, zur Sicherung der eigenen Existenz sind häufig einige Amtswege notwendig. Durch fehlende Informationen werden häufig gesetzliche Leistungen nicht in Anspruch genommen.
Im Folgenden wird eine Übersicht über die wichtigsten bestehenden gesetzlichen Leistungen gegeben. Alleinerziehende haben damit die Möglichkeit, ihre soziale Sicherung und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Erziehungsarbeit finanziell zu verbessern.

Gesetzliche Leistungen

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I)

Voraussetzungen

  • bei beendetem Beschäftigungsverhältnis (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten)
  • Bei Beendigung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse spätestens drei Monate vorher persönlich arbeitssuchend melden.

Kontakt

Agentur für Arbeit Nordhorn

Stadtring 9-15
48527 Nordhorn

Telefon 0800 4555500

Weitergehende Informationen, Vordrucke und Hilfestellungen erhalten Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld

Voraussetzungen

  • Person kann Lebensunterhalt nicht aus Einkommen/Vermögen finanzieren
  • Arbeitslosigkeit ist nicht notwendig

Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim
Grafschafter Jobcenter

Stadtring 9-15
48527 Nordhorn

Kontakt in den Gemeinden:
(Links zu den Webseiten)

Bildungs- und Teilhabepaket

Voraussetzungen

Finanzielle Förderung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Anspruch auf 

  • SGB II- , SGB XII- und Asylbewerberleistungen
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag haben.

Finanzielle Förderung für:

  • Mitgliedsbeiträge für Freizeitaktivitäten ( Sportverein, Musikschule, etc.)
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Kostenfreies Mittagessen in den Kitas und den Schulen
  • Ausflüge
  • Klassenfahrten

Befreiung Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) 

Voraussetzungen

Grundsätzlich bei Bezug von Transferleistungen: SGB II, SGB XII, Asyl, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe

Formulare sind auch beim Grafschafter Jobcenter und in den Gemeinde- und Bürgerbüros erhältlich.

Wohngeld

Das Wohngeld wird als „Mietzuschuss“ für Mieter*innen von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (selbst genutzter Wohnraum)

Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohngeld

  • Geringes Einkommen
  • Kein Bezug sozialer Leistungen (SGB II, SGB XII)
  • Kosten der Lebenshaltung müssen grundsätzlich gesichert werden

Weitergehende Informationen und Vordrucke erhalten Sie bei den Gemeinde- und Städteverwaltungen des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Mutterschaftsgeld

Anspruch für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor und die ersten acht Wochen nach der Geburt.

Voraussetzung

  • Sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit, wenn man gesetzlich krankenversichert ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Kindergeld

Voraussetzung

  • Kind lebt im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils
  • Ab 18 Jahren gelten Besonderheiten

Kinderzuschlag

Voraussetzung

  • Für Alleinerziehende mit geringem Einkommen
  • Mindesteinkommen des alleinerziehenden Elternteils i.H.v. 600 € muss erreicht werden

Weitergehende Informationen, Vordrucke und Hilfestellungen

Unterhaltsvorschuss

Voraussetzung

  • Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht, teilweise oder unregelmäßig

Beistandschaft

Voraussetzung

  • Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für die Feststellung der Vaterschaft oder die Geltendmachung des Kinderunterhalts

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer*innen

Voraussetzungen

  • Kind ist krank und unter 12 Jahren
  • Attest über Notwendigkeit der Pflegetätigkeit

Anspruch für Alleinerziehende

Für das Jahr 2022 (pandemiebedingt):
65 Tage pro Kind (max. 130 Tage im Jahr)

Eine Antragsstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Übernahme von Elternbeiträge (bei Kindertagesstättenbeiträge)

Voraussetzungen

  • Kind hat einen Platz in einer Kindertagesstätte und der Elternbeitrag kann
  • aus eigenen Mitteln nicht finanziert werden

Elternbeiträge für Kindertagespflege

Voraussetzungen

  • Die Betreuung ist notwendig und erfolgt durch eine qualifizierte Tagespflegeperson.
  • Das betreute Kind ist nicht älter als 14 Jahre.
  • Der Kostenbeitrag für ein durch Tagespflege betreutes Kind kann nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Berufsausbildungsbeihilfe – BAB

Voraussetzungen

  • BAB wird gewährt für eine betriebliche oder außerbetriebliche (Erst-)Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Unterbringung außerhalb des Elternhaushalts („Bedürftigkeitsprüfung“)

Bundesausbildungsförderungsgesetzt - Bafög

Voraussetzungen

  • Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen.
  • Für Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen
  • sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig

Weitergehende Informationen, Vordrucke und Hilfestellungen erhalten Sie online auf der Webseite www.bafög.de

Weitere finanzielle Hilfen

Voraussetzung

  • Kurberatung
  • Familienerholung
  • Schwangeren- Schwangerschaftskonfliktberatung

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