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Kindertagesstätten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. In Kindertagesstätten können unterschiedliche Altersgruppen betreut werden.

Als Angebote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren stehen Krippengruppen und altersübergreifende Gruppen zur Verfügung. In einer Krippengruppe können bis zu 15 Kinder ausschließlich im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut werden. In einer altersübergeifenden Gruppe werden im begrenztem Rahmen Kinder unter 3 Jahren zusammen mit Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Alle Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres haben einen Anspruch auf eine Kinderbetreuung. Dieser Rechtsanspruch kann erfüllt werden in einer Vormittags-, Nach- mittags- oder Ganztagsgruppe.

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