Nach der Geburt
Wenn das Baby da ist, gibt es einiges zu tun.
Ihr Nachwuchs ist auf der Welt - und schon kommen einige Aufgaben auf Sie zu. Ob es die Anmeldung des neuen Erdenbürgers beim Standesamt ist oder die Beantragung von Kindergeld: Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick verschaffen, was nach der Geburt zu tun ist. Wenn Sie unsere Checkliste herunterladen, können Sie die erledigten Aufgaben einfach abhaken.
Gesundheit
Krankenversicherung für das Kind
Familienversicherung
Nach telefonischer Information schickt die Krankenkasse ein Formular zu. Das Kind erhält nach der Anmeldung eine eigene elektronische Gesundheitskarte. Eine ärztliche Behandlung ist auch schon vorher möglich. Für die Versicherung des Kindes fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
- Wann: sofort nach der Geburt
- Wo: Krankenkasse
- Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, ausgefülltes Formular der Krankenkasse, Krankenversichertenkarte (falls schon vorhanden)
U-Untersuchungen
Wichtig: Termine der U-Untersuchungen in einer kinderärztlichen Praxis wahrnehmen.
Die U-Untersuchungen sollen sicherstellen, dass Auffälligkeiten und Erkrankungen früh erkannt und behandelt werden können. Außerdem werden alle notwendigen Impfungen durchgeführt.
- Wann: ab der Geburt
- Wo: kinderärztliche Praxen
- Benötigte Unterlagen: gelbes Heft für Vorsorgeuntersuchungen, Impfpass und Versicherungskarte des Kindes
Rückbildungsgymnastik
Die Rückbildungsgymnastik startet ab sechs bis acht Wochen nach der Geburt und wird durch Hebammen durchgeführt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
- Wann: Anmeldung sofort nach der Geburt
- Wo: Hebamme
- Benötigte Unterlagen: Krankenversichertenkarte

Behörden
Anmeldung beim Standesamt
Die Geburtsdaten des Kindes werden in der Geburtseinrichtung aufgenommen und an das Standesamt (des Ortes, in dem das Kind geboren wird) übermittelt. Die Bestimmung des Names Ihres Kindes müssen beide Elternteile unterschreiben. Die Weiterleitung an das Standesamt erfolgt durch die Geburtsklinik. Wenn die Eltern verheiratet sind, ist die Mitnahme des Stammbuchs zum Standesamt ausreichend. Sollten fremdsprachige Dokumente vorliegen, ist eine Übersetzung notwendig.
- Wann: innerhalb einer Woche nach der Geburt
- Wo: Geburtsklinik (15 Euro Gebühr)
- Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung des Kindes, Geburtsurkunden der Eltern (wenn nicht aus der Grafschaft), Personalausweise/Pass der Eltern, Heiratsurkunden der Eltern (Stammbuch), Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung (wenn nicht verheiratet)
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Kita-/Krippenplatz suchen
Für die Betreuung Ihres Kindes sollten Sie schon früh nach einem Kita- oder Krippenplatz suchen. Bitte beachten Sie hierbei die regionalen Anmeldezeiten.
- Wann: so früh wie möglich
- Wo: Kita in Ihrer Umgebung, Homepage Ihrer Kommune, Familien Service Büro
Tagesmutter/-vater suchen
Wer sein Kind nicht in einer Krippe oder Kita betreuen lassen möchte, kann es auch zu einer Kindertagespflegeperson geben. Die Vermittlung erfolgt durch das Familien Service Büro Ihrer Kommune.
- Wann: so früh wie möglich
- Wo: Familien Service Büro des Wohnortes

Finanzen
Kindergeld beantragen
Für alle Kinder besteht grundsätzlich ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Der Antragsvordruck Kindergeld ist erhältlich bei der Familienkasse auf der Webseite der Arbeitsagentur.
- Wann: innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt
- Wo: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück, 0800 4555530
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Geburtsbescheinigung vom Standesamt für den Antrag auf Kindergeld, IK-Nummer vom Finanzamt (wird automatisch zugestellt)
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Er richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar den eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder finanzieren können. Als Faustregel gilt: Eltern, die Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, können Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten.
- Wann: bei Bedarf ab der Geburt bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes
- Wo: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück,0800 4555530
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate. Informieren Sie sich auch über „ElterngeldPlus“ mit Teilzeitbeschäftigung. Die Elternzeit für ein älteres Kind sollte einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet werden, um einen vollen Anspruch auf den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu haben.
- Wann: innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt (das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt)
- Wo: Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn, 05921 9601
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über Einkommen und Mutterschaftsgeld, Kopie Personalausweis (siehe JC und UVG), letzter vorhandener Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes
Wohngeld beantragen
Wohngeld kann als Zuschuss beantragt werden, wenn die Wohnkosten durch das eigene Einkommen nicht gedeckt werden können. Man unterscheidet hier zwischen Mietzuschuss (Mieter:in) und Lastenzuschuss (Eigentümer:in). Die Höhe ist abhängig vom Familieneinkommen.
Einen Wohngeldrechner finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
- Wann: bei Bedarf
- Wo: Wohngeldbehörde bei Ihrer Gemeindeverwaltung
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Nachweise zum Einkommen, Nachweise zur Miete oder sonstiger Belastungen
(Aufstockendes) Bürgergeld
Bürgergeld kann beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt durch die eigenen Einkünfte nicht gesichert ist. Ggf. ist ein Anspruch auf Alleinerziehendenzuschlag gegeben.
- Wann: bei Bedarf
- Wo: Grafschafter Jobcenter, Stadtring 9–15, 48529 Nordhorn, 05921 966000
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Personalausweis, Nachweise zum Einkommen und Vermögen, Nachweise über Ausgaben
Unterhaltsvorschuss beantragen
Ein Kind, das bei einem seiner Elternteile (ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten getrennt lebend) lebt, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, falls der/die Unterhaltspflichtige nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Wichtig: Bei geschiedenen Eltern muss ein Scheidungsurteil vorgelegt werden.
- Wann: bei Bedarf
- Wo: Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn,05921 9601
- Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Personalausweis (Kopie), Geburtsurkunde des Kindes (Kopie), Vaterschaftsanerkennung/-feststellung, Melderegisterauskunft, ggf. amtliche Festlegung über die Höhe des Unterhalts, Einkommensnachweise für das Kind
Beistandschaft zum Unterhalt
Ein Kind hat gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, Anspruch auf Unterhalt. Der Anspruch wird vom Jugendamt berechnet und der/die Unterhaltspflichtige zu Zahlungen aufgefordert. Falls freiwillig kein Unterhalt gezahlt wird, können gerichtliche Anträge gestellt werden.
- Wann: bei Bedarf (auch bereits in der Schwangerschaft möglich)
- Wo: Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn, 05921 9601
- Benötigte Unterlagen: Vaterschaftsanerkennung (soweit vorhanden), Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden)
Haushaltshilfe beantragen
Wenn eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (z. B. bei gesundheitlichen Problemen) und auch keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, ist es möglich bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen.
Die Haushaltshilfe wird entweder von der Krankenkasse organisiert oder muss selbst gesucht werden. Der Umfang sollte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.
- Wann: bei Bedarf (auch bereits in der Schwangerschaft möglich; ebenso während des stationären Aufenthalts der Mutter, wenn ein weiteres Kind unter zwölf Jahre mit im Haushalt lebt)
- Wo: Krankenkasse
- Benötigte Unterlagen: Mutterpass, ärztliches Attest oder Bescheinigung der Hebamme über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe

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