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Eine Hebamme suchen, die Arbeitsstelle informieren oder Elternzeit beantragen: Bevor ihr Kind auf die Welt kommt, stehen einige Dinge auf der To-Do-Liste. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick verschaffen. Wenn Sie unsere Checkliste rund um die Geburt herunterladen, können Sie die erledigten Aufgaben einfach abhaken.
Während der Schwangerschaft sind in regelmäßigen Abständen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie gehören zum Leistungsumfang der Krankenkassen und müssen nicht extra bezahlt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen können in einer gynäkologischen Praxis oder von einer Hebamme durchgeführt werden. Dabei wird auch der Mutterpass ausgestellt.
Beratung in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Informationen und Kurse
Jede Frau hat Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme in der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt. Dieses Angebot wird über die Krankenkasse abgerechnet. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, werden die Kosten der Schwangerschaft (Untersuchungen, Entbindung, etc.) vom örtlichen Sozialamt übernommen.
Während der Schwangerschaft sind die Vorsorgeuntersuchungen besonders wichtig; sie gehören zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Unbehandelte Erkrankungen des Zahnfleisches
erhöhen das Risiko einer Frühgeburt.
Es besteht die Möglichkeit, mit einer Überweisung des/der Gynäkolog:in, ein Gespräch zur Geburtsplanung in der Geburtsklinik zu verabreden. Außerdem werden punktuell Kreißsaalbesichtigungen angeboten.
Da Sie durch Mutterschutz und eventuelle Elternzeiten bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in ausfallen, müssen Sie ihn/sie rechtzeitig darüber informieren. Die Mutter hat acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Wenn sie danach Elternzeit beantragen möchte, sollte dieses, wenn möglich, vorgeburtlich erfolgen (siehe Elternzeit beantragen).
Elternzeit gibt Berufstätigen die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten.
Hinweis: Sollten Sie sich noch in Elternzeit für ein älteres Kind befinden, sollte diese einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes schriftlich bei dem/der Arbeitgeber:in beendet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig bei Eltern, die nicht verheiratet sind.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben möchten, eine öffentliche Sorgerechtserklärung abgeben.
Berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden. Dazu lassen Sie eine Bescheinigung vom/von der Gynäkolog:in über die Schwangerschaft in der 33./34. Schwangerschaftswoche
erstellen und reichen diese bei der Krankenkasse ein.
Ebenfalls gibt es den Arbeitgeber-Zuschuss für Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis. Dieser wird bis acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt (Netto-Einkommen).
Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattungsbeihilfe beantragen
Bezieher:innen vom Bürgergeld haben die Möglichkeit, folgende einmalige Leistungen zu beantragen: Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, Kinderwagen, Kinderbett u. s. w.. Zudem wird ein Mehrbedarf durch Schwangerschaft bei Vorliegen der
Voraussetzungen automatisch gewährt.
für Babyerstausstattung bei der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt Schwangere, die sich in akuten Notsituationen befinden und finanzielle Hilfe benötigen, beispielsweise für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyerstausstattung, zur
Einrichtung eines Kinderzimmers oder für die Kosten eines Wohnungswechsels.
Bei allen Fragen zur Schwangerschaft und Familienplanung, zu gesetzlichen Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder, zu rechtlichen und finanziellen Fragen können Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren und beraten lassen.
Ansprechpartner:innen finden Sie unter anderem in folgenden Einrichtungen:
Compass
Nino-Allee 4
48529 Nordhorn
05921 811110
SkF
Bentheimer Straße 33
48529 Nordhorn
05921 85870