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Schon in der Schwangerschaft gibt es einiges zu erledigen.

Eine Hebamme suchen, die Arbeitsstelle informieren oder Elternzeit beantragen: Bevor ihr Kind auf die Welt kommt, stehen einige Dinge auf der To-Do-Liste. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick verschaffen. Wenn Sie unsere Checkliste rund um die Geburt herunterladen, können Sie die erledigten Aufgaben einfach abhaken.

Gesundheit

Gynäkolog:in suchen

Während der Schwangerschaft sind in regelmäßigen Abständen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie gehören zum Leistungsumfang der Krankenkassen und müssen nicht extra bezahlt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen können in einer gynäkologischen Praxis oder von einer Hebamme durchgeführt werden. Dabei wird auch der Mutterpass ausgestellt.

  • Wann: bei ersten Symptomen und/oder einem positiven Schwangerschaftstest
  • Wo: gynäkologische Praxen in Ihrer Umgebung
  • Benötigte Unterlagen: Krankenversicherungskarte

Hebamme suchen

Beratung in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Informationen und Kurse

Jede Frau hat Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme in der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt. Dieses Angebot wird über die Krankenkasse abgerechnet. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, werden die Kosten der Schwangerschaft (Untersuchungen, Entbindung, etc.) vom örtlichen Sozialamt übernommen. 

  • Wann: ab Beginn der Schwangerschaft
  • Wo: Hebammenliste auf der Homepage der Euregio-Klinik und gynäkologische Praxen in Ihrer Umgebung
  • Benötigte Unterlagen: Krankenversicherungskarte

Zahnarztpraxis suchen

Während der Schwangerschaft sind die Vorsorgeuntersuchungen besonders wichtig; sie gehören zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Unbehandelte Erkrankungen des Zahnfleisches
erhöhen das Risiko einer Frühgeburt. 

  • Wann: ab Beginn der Schwangerschaft
  • Wo: Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
  • Benötigte Unterlagen: Krankenversicherungskarte

Geburtseinrichtung suchen

Es besteht die Möglichkeit, mit einer Überweisung des/der Gynäkolog:in, ein Gespräch zur Geburtsplanung in der Geburtsklinik zu verabreden. Außerdem werden punktuell Kreißsaalbesichtigungen angeboten.

  • Wann: bei Bedarf
  • Wo: Informieren Sie sich bei Kliniken in Ihrer Umgebung und bei Ihrer Hebamme
  • Benötigte Unterlagen: Mutterpass, Krankenversicherungskarte
Hebamme überprüft und berührt den nackten Bauch einer schwangeren Frau, die auf dem Sofa im Wohnzimmer liegt

Arbeit

Schwangerschaft bekannt geben

Da Sie durch Mutterschutz und eventuelle Elternzeiten bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in ausfallen, müssen Sie ihn/sie rechtzeitig darüber informieren. Die Mutter hat acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Wenn sie danach Elternzeit beantragen möchte, sollte dieses, wenn möglich, vorgeburtlich erfolgen (siehe Elternzeit beantragen).

  • Wann: keine vorgeschriebene Frist, aber frühestmöglich, um die Einhaltung des Mutterschutzes zu gewährleisten
  • Wo: Arbeitgeber:in
  • Benötigte Unterlagen: ggf. Mutterpass, Bescheinigung des/der Gynäkolog:in oder der Hebamme

Elternzeit beantragen

Elternzeit gibt Berufstätigen die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. 

Hinweis: Sollten Sie sich noch in Elternzeit für ein älteres Kind befinden, sollte diese einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes schriftlich bei dem/der Arbeitgeber:in beendet werden.

  • Wann: spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (beide Kindeseltern); Besonderheit: der Kindesvater hat die Elternzeit immer gleich bei Antragsstellung für (mind.) zwei Lebensmonate anzumelden
  • Wo: Arbeitgeber:in
  • Benötigte Unterlagen: schriftlicher, formloser Antrag
Schwangerschaftstest

Behörden

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig bei Eltern, die nicht verheiratet sind.

  • Wann: vor der Geburt zu empfehlen, aber auch nach der Geburt noch möglich
  • Wo: Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn,05921 9601; oder beim Standesamt vor Ort
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweise, Geburtsurkunde des Vaters, Mutterpass (nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes)

Sorgerechtserklärung

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben möchten, eine öffentliche Sorgerechtserklärung abgeben.

  • Wann: vor und nach der Geburt möglich
  • Wo: Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn,05921 9601
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweise beider Eltern, Mutterpass (nur vor der Geburt), Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung
Schwangere Frau mit Partner und Ultraschall in der Hand

Finanzen

Mutterschaftsgeld beantragen

Berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden. Dazu lassen Sie eine Bescheinigung vom/von der Gynäkolog:in über die Schwangerschaft in der 33./34. Schwangerschaftswoche
erstellen und reichen diese bei der Krankenkasse ein.
Ebenfalls gibt es den Arbeitgeber-Zuschuss für Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis. Dieser wird bis acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt (Netto-Einkommen).

  • Wann: bis sieben Wochen vor der Geburt
  • Wo: Gynäkolog:in und Krankenkasse
  • Benötigte Unterlagen: Antrag der Krankenkasse, Bescheinigung des/der Gynäkolog:in

Leistungen vom Grafschafter Jobcenter

Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattungsbeihilfe beantragen

Bezieher:innen vom Bürgergeld haben die Möglichkeit, folgende einmalige Leistungen zu beantragen: Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, Kinderwagen, Kinderbett u. s. w.. Zudem wird ein Mehrbedarf durch Schwangerschaft bei Vorliegen der
Voraussetzungen automatisch gewährt.

  • Wann: ab dem dritten Monat: Mehrbedarf für Schwangere/Umstandskleidung; zehn Wochen vor Geburtstermin: Babyerstausstattung
  • Wo: Grafschafter Jobcenter, Stadtring 9–15, 48529 Nordhorn,05921 966000
  • Benötigte Unterlagen: schriftlicher formloser Antrag, Mutterpass

Antrag auf finanzielle Hilfe

für Babyerstausstattung bei der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt Schwangere, die sich in akuten Notsituationen befinden und finanzielle Hilfe benötigen, beispielsweise für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyerstausstattung, zur
Einrichtung eines Kinderzimmers oder für die Kosten eines Wohnungswechsels.

  • Wann: bei Bedarf rechtzeitig vor der Geburt
  • Wo: Schwangerschaftsberatungsstelle
  • Benötigte Unterlagen: Nachweise über das Familieneinkommen der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen, Elterngeldbescheid, etc.), Mutterpass
Hebamme überprüft die Messung des Bauches einer schwangeren Mutter

Schwangerschaftsberatung

Bei allen Fragen zur Schwangerschaft und Familienplanung, zu gesetzlichen Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder, zu rechtlichen und finanziellen Fragen können Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren und beraten lassen.
Ansprechpartner:innen finden Sie unter anderem in folgenden Einrichtungen:

Compass
Nino-Allee 4
48529 Nordhorn
05921 811110

SkF
Bentheimer Straße 33
48529 Nordhorn
05921 85870

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