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Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Kräften sichern kann, hat auf Grundlage des SGB II Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld. Erwerbsfähig heißt, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Erwerbsfähigkeit z.B. wegen der Betreuung von Kindern zurzeit nicht möglich ist.