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Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. 

Basiselterngeld

Elterngeld erhalten Mütter und Väter,

  • die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elterngeld wird dem betreuenden Elternteil gezahlt. Es beträgt in der Regel 65 Prozent - 67 Prozent seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt es mindestens 300 Euro monatlich.

Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher ist als das zu versteuernde Einkommen.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter. Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.

Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Ansprechpartner, weitere Informationen sowie Anträge erhalten Sie bei der .

ElterngeldPlus

Immer mehr Familien wünschen sich Zeit für die Familie, aber auch Zeit für den Beruf. Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus knüpfen an diese Wünsche an.

Das ElterngeldPlus unterstützt Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Die neuen Regelungen bieten Müttern und Vätern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden und sich ihre Aufgaben partnerschaftlich zu teilen.

ElterngeldPlus können Eltern erhalten, die nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und bietet eine Alternative zum Elterngeld. Durch diese Regelung können erwerbstätige Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen, indem sie die Möglichkeit nutzen, Eltern- geldPlus über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus zu erhalten.

Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeit- einkommen nach der Geburt zustände. Aus einem Elterngeld-Monat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.

Ansprechpartner, weitere Informationen sowie Anträge erhalten Sie bei der .

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