Die Gemeinde Wietmarschen gewährt Eltern, deren Kinder einen Schwimmkurs in einem Schwimmbad der benachbarten Kommunen erfolgreich absolviert haben, gegen Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50%. Dieses Angebot gilt für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wiet- marschen bis zum Ende des 2. Schuljahres der Grundschule.