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Wer erhält einen Unterhaltszuschuss?

Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (0-11 Jahre),
  • bei einem Elternteil lebt, der ledig oder verwitwet oder geschieden und dauernd getrennt lebt,
  • keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält,
  • Waisenbezüge erhält, welche geringer als die Unterhaltsvorschussleistung ist,
  • oder wenn die Vaterschaft unbekannt ist.

Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

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