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Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.