Wohngeld können sowohl Mieter als "Mietzuschuss" wie auch Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als sogenannten "Lastenzuschuss" erhalten. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.