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Die Kindertagespflege bietet eine individuelle und familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen. Sie findet meistens im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt oder – im Verbund mit anderen Kindertagespflegepersonen – in einer Großtagespflegestelle. Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich. Wer sich vorstellen kann, Kinder beim Spielen, Lernen und Wachsen zu begleiten, findet auf dieser Seite viele Informationen rund um die Tätigkeit als selbstständige Kindertagespflegeperson.
Sie sind Eltern oder Erziehungsberechtigte und interessieren sich für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege? Dann finden Sie auf der Seite zum Thema Kindertagespflege weitere Informationen und Ansprechpersonen.
Wer selbstständig als Kindertagespflegeperson arbeitet, hat viele Vorteile:
Kindertagespflegepersonen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und über sichere, kindgerechte und geeignete Räume zur Betreuung verfügen. Sie benötigen für die selbstständige Ausübung der Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt / Familien Service Büro. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Schließen sich zwei oder drei Kindertagespflegepersonen zusammen ist dies eine besondere Form der Kindertagespflege, die Großtagespflege.
Kindertagespflegepersonen werden durch eine bundesweit anerkannte Qualifizierung auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Als qualifizierte Kindertagespflegeperson gilt, wer mindestens eine der Qualifikationen nach § 9 NKiTaG nachweisen kann oder den Grund-Qualifizierungskurs von 160 Stunden für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) erfolgreich abgeschlossen hat. Im Landkreis Grafschaft Bentheim bieten die Volkshochschule Nordhorn und die Familienbildungsstätte Nordhorn diesen Qualifizierungskurs an. Zudem müssen die Personen weitere Voraussetzungen erfüllen, um vom öffentlichen Jugendhilfeträger/Familien Service Büro als geeignet eingestuft zu werden. Die Erlaubnis wird vom Familien Service Büro auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt.
Die Kindertagespflegeperson muss gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sein, um in der Kindertagespflege zu arbeiten. Als Grundvoraussetzungen gelten:
Verfahren und Elemente der Eignungsfeststellung sind Einzelgespräche, Hausbesuche und das Erbringen weiterer Nachweise, beispielsweise ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Ja, als selbständige Kindertagespflegeperson haben Sie die Möglichkeit, Ihre Betreuungszeiten flexibel festzulegen.
Das Einkommen einer Kindertagespflegeperson richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder sowie den vereinbarten Betreuungsstunden. Der festgelegte Stundensatz pro Kind im Landkreis Grafschaft Bentheim liegt derzeit bei 5,80 Euro. Zusätzlich werden Gelder für Verfügungszeiten gezahlt. Weiterhin gibt es eine Förderung der Unfallversicherung, der Sozialversicherungsbeiträge sowie zu Fortbildungskosten.
Beispiel: Die laufenden Geldleistungen einer Kindertagespflegeperson, die 25 Stunden pro Woche betreut und fünf Plätze belegt hat, kann sich auf bis zu 3.349,50€ brutto belaufen.
Grundsätzlich können die selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen eigenständig entscheiden, wen sie betreuen möchten. Eine Belegung der Betreuungsplätze erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Familien Service Büro. Dort stellen die Eltern der Betreuungskinder den Antrag auf Förderung von Kindertagespflege.
Ja. Anders als in der Selbstständigkeit üblich, liegt die Anzahl der Erholungstage für eine Kindertagespflegeperson bei vier Betreuungswochen pro Kalenderjahr.
Anders als in der Selbstständigkeit üblich, werden in den Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit die Geldleistungen für bis zu vier Betreuungswochen pro Kalenderjahr weitergezahlt.
Ja, als Kindertagespflegeperson gibt es die Möglichkeit, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Den Kindertagespflegepersonen werden von verschiedenen Bildungsträgern Fortbildungen zu kindertagespflegerelevanten Themen angeboten.
Die jeweiligen Versicherungen, das Finanzamt und/oder Steuerberater beraten zu individuellen Fragen. Begleitend dazu stellt das Familien Service Büro vor Ort regelmäßig aktualisierte Materialien und Fortbildungen zur Verfügung.
Der Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen wird aktiv gefördert. Es werden regelmäßige Kindertagespflege-Foren in den jeweiligen Familien Service Büros angeboten.
Das Familien Service Büro ist eine zentrale Anlaufstelle für Kindertagespflegepersonen. Die Sozialpädagog*innen bieten Fachberatung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege
Bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege helfen Ihnen die Ansprechpersonen in den Familien Service Büros gerne weiter. Sie sind in allen sieben Kommunen des Landkreises Grafschaft Bentheim vertreten.