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#glücklichwachsen in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet eine individuelle und familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen. Sie findet meistens im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt oder – im Verbund mit anderen Kindertagespflegepersonen – in einer Großtagespflegestelle.  Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich. Wer sich vorstellen kann, Kinder beim Spielen, Lernen und Wachsen zu begleiten, findet auf dieser Seite viele Informationen rund um die Tätigkeit als selbstständige Kindertagespflegeperson.

Sie sind Eltern oder Erziehungsberechtigte und interessieren sich für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege? Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen und Ansprechpersonen.

Was macht diesen Beruf so attraktiv?

Wer selbstständig als Kindertagespflegeperson arbeitet, hat viele Vorteile:

  • eine sinvolle und erfüllende Arbeit mit Kindern
  • selbstbestimmte Arbeitszeiteinteilung
  • gute Verdienstmöglichkeiten
  • Tätigkeit im eigenen Zuhause
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • vielfältige Arbeitsumfelder (zuhause, im Kleinteam in anderen Räumen, im Haushalt der Sorgeberechtigten)
  • Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
  • viele Fortbildungsmöglichkeiten

Der Weg in die Kindertagespflege

Kindertagespflege

Pflegeerlaubnis

 Kindertagespflegepersonen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und über sichere, kindgerechte und geeignete Räume zur Betreuung verfügen. Sie benötigen für die selbstständige Ausübung der Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt / Familien Service Büro. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Schließen sich zwei oder drei Kindertagespflegepersonen zusammen ist dies eine besondere Form der Kindertagespflege, die Großtagespflege.

Erzieherin mit zwei Kindern auf dem Schoß

Qualifizierung

Kindertagespflegepersonen werden durch eine bundesweit anerkannte Qualifizierung auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Als qualifizierte Kindertagespflegeperson gilt, wer mindestens eine der Qualifikationen nach § 9 NKiTaG nachweisen kann oder den Grund-Qualifizierungskurs von 160 Stunden für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) erfolgreich abgeschlossen hat. Im Landkreis Grafschaft Bentheim bieten die Volkshochschule Nordhorn und die Familienbildungsstätte Nordhorn diesen Qualifizierungskurs an. Zudem müssen die Personen weitere Voraussetzungen erfüllen, um vom öffentlichen Jugendhilfeträger/Familien Service Büro als geeignet eingestuft zu werden. Die Erlaubnis wird vom Familien Service Büro auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt.

Tagesvater mit einem Kind auf dem Spielplatz

Voraussetzungen

Die Kindertagespflegeperson muss gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sein, um in der Kindertagespflege zu arbeiten. Als Grundvoraussetzungen gelten:

  • Qualifizierung oder pädagogische Ausbildung,
  • Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung,
  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie
  • fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachberatung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Konzepts) und
  • räumliche Voraussetzungen (Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegung, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe),
  • Hauptschulabschluss.
Tagesmutter spielt mit Kind

Eignungsfeststellung

Verfahren und Elemente der Eignungsfeststellung sind Einzelgespräche, Hausbesuche und das Erbringen weiterer Nachweise, beispielsweise ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Tageseltern über ihre Tätigkeit

Ihre Ansprechpersonen vor Ort

Bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege helfen Ihnen die Ansprechpersonen in den Familien Service Büros gerne weiter. Sie sind in allen sieben Kommunen des Landkreises Grafschaft Bentheim vertreten.

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