Selbsthilfeförderung
Zwei Förderstränge
Für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20 h SGB V gibt es zwei separate Förderstränge: die Pauschalförderung und die Projektförderung. Aktuelle Antragsformulare, Ausfüllhilfen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Niedersachsen (GKV).
Pauschalförderung: Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte an das Büro für Selbsthilfe und Gesundheit:
Landkreis Grafschaft BentheimStabstelle 502
Annegret Hölscher
van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
Die Antragsfrist endet am 31. März des Förderjahres. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Es findet jährlich nur noch eine Vergabesitzung statt.
Projektförderung: Die kassenindividuelle Förderung
Projektförderung betreibt jede einzelne Krankenkasse individuell und eigenständig. Anträge auf Projektförderung müssen daher direkt bei jeder einzelnen Krankenkasse gestellt werden. Antragsfristen und weitere Einzelheiten können Sie deshalb nur bei jeder einzelnen Krankenkasse erfragen. In Abgrenzung zur Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
So erreichen Sie uns
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei den hier aufgelisteten Ansprechpersonen.
- Dr. Dipl.-Psych. Annegret HölscherStabsstelle für Engagementförderung und gesellschaftliche Partizipationvan-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn






